Veranstaltungen anmelden
Welche Veranstaltungen man wo behördlich anmelden muß.
Auch wenn ein Großteil der Veranstaltungen die im "Metamorphosys" stattfinden können (d.s. meistens Seminare, Kurse, Hochzeiten u.a. private / nicht öffentliche (Familien-)Feiern für ausschliesslich geladene Gäste mit bis zu 20 Gästen im Freien bzw. unter 200 in Innenräumen) nicht angemeldet werden müssen, weise ich auch auf die anmeldepflichtigen Veranstatungen hin:
Wer eine größere / öffentliche* Veranstaltung plant sollte nicht vergessen sein Event ordnungsgemäß bei den Behörden anzumelden.
Alle öffentlichen *) Aufführungen (Theater, Musik, etc.) müssen beim zuständigen Bezirks- / Gemeindeamt bzw. in Wien beim Magistrat (MA 36 – Veranstaltungswesen) angemeldet werden. Zu den Events die angemeldet werden müssen zählen auch solche Feiern, bei denen Musik und Tanz im Freien (auch im Garten) angeboten wird wenn mehr als 20 Personen teilnehmen. Auch wenn’s nur ein privates oder Firmen-Sommerfest ist, bei dem im Freien / Garten getanzt und Musik gespielt wird – egal ob eine Live-Band oder CD.
Nur wenn die Musik in den Innenräumen spielt muss man das das Event nicht anmelden, soferne nicht mehr als 200 Gäste teilnehmen (das kommt im Metamorphosys sowieso nicht in Frage).
Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind nur reine Familienfeiern wie Hochzeiten, Taufen, Firmung, etc., im engen Familienkreis (Geburtstagsfeten zählen nicht zu Familienfeiern!), religiöse oder politische Veranstaltungen, Nationalfeiertagsfeiern, Veranstaltungen zur Bildung, Modeschauen, Messen u.Ä. (aber Achtung – hier ist dann ev. ein Marktamt oder andere Behörde zuständig, die nach Ladenöffnungszeiten u.ä. vorgeht)
Wer also bei einem Gartenfest im Freien musizieren und tanzen will muss die Veranstaltung behördlich absegnen lassen. Und soll die Musik abends über 22h hinaus spielen ist für das Event auch um eine Sperrstundenverlängerung anzusuchen, denn ab 22h herrscht generell Nachtruhe. An Sonn- und Feiertagen ist ausserdem auf die geltende Sonn- und Feiertagsruhe zu achten.
Als Vermieter muss ich im Voraus darüber informiert werden ob das geplante Event anmeldepflichtig ist und ob bzw. welche Anmeldung (in welchem Umfang, Personenanzahl, Dauer,…) – mein Einverständnis dazu vorausgesetzt - erfolgen wird oder schon erfolgt ist. Der positive Bescheid der zuständigen Behörden muss spätestens zu Beginn der Veranstaltung vorhanden sein (um ihn ggf. Polizei, Kontrollorganen des Magistrats, Marktamt, Finanzamt,… etc.) vorzeigen zu können.
Am Seitenende ist das FORMULAR ZUR EVENT-ANMELDUNG beim Eventservice der MA36
*) Unter öffentlich versteht der Gesetzgeber: „Öffentlich bedeutet, dass die Veranstaltung entweder allgemein zugänglich ist oder daran mehr als 20 Personen teilnehmen können.“
Private Feiern wie z. B. Geburtstagsfeiern und Hochzeiten in Wohnungen, Einfamilienhäusern und den dazugehörigen Gärten gelten nicht als öffentlich und benötigen daher keine Genehmigung.
... allerdings dürften dann auch nicht mehr als 20 Personen (öffentlich) teilnehmen und keine Tanzmusik im Freien aufgeführt werden. Eine öffentlich angekündigte Facebook-Geburtstagsfeier mit 100 Gästen, Liveband und DJ mit Mischpult plus 1000 Watt Subwoofer im Garten ist definitiv keine private Feier!
Siehe Eventwesen der MA36 www.veranstaltungswesen.wien.at
Um auf der sicheren Seite zu sein geht’s hier zu den Infos über anmeldepflichtige Veranstaltungen in Wien: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/anmeldung.html
.. und das Online-Anmeldeformular für Veranstaltungen ist hier: https://www.wien.gv.at/formularserver/user/formular.aspx?pid=70c736220b7a42cf8df5708412c5d756&pn=Bb0d228373506462c9d98301f707228c7
Für politische Veranstaltungen ist die Landespolizeidirektion Wien zuständig -
siehe http://www.bmi.gv.at/cms/bmi/_news/_or_orga.aspx?base=WIEN&id=13636
Für die ordnungsgemäße Anmeldung einer Veranstaltung ist generell der Veranstalter (das ist für mich immer der Rechnungsempfänger / Mieter, soferne nicht ausdrücklich anders vereinbart) zuständig, der auch mir (dem Vermieter) gegenüber verantwortlich ist dass die Anmeldung erfolgt ist. Er (Mieter / Veranstalter) ist mir (Vermieter) gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn die Gesetze nicht eingehalten werden und mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen. Ich gehe immer davon aus, dass jedem Veranstalter die auf sein Event anwendbaren Gesetze & Verordnungen vertraut sind bzw. er sich mit diesen vor der Veranstaltungsplanung vertraut macht. Der Vermieter ist jedenfalls durch den Mieter (=Veranstalter) stets in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten – siehe dazu auch meine AGB’s / Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Sämtliche Formalitäten zur Zulassung eines Events sind ausnahmslos nur durch den Veranstalter ( = Mieter) zu erledigen und er hat auch die nötigen Kosten / Gebühren dafür zu tragen. Der Vermieter gibt weder (verbindliche) Prognosen über die Zulässigkeit eines Events noch übernimmt er irgend welche Garantien zur Erlangung einer Genehmigung (ich bin weder Jurist noch Gewerberechtler, Gutachter oder Ähnliches und kann & darf daher auch niemanden beraten, ich kann lediglich etwas Hausverstand und eine knapp 60-jährige Lebenserfahrung einbringen, was aber auch nichts heißt). Die Nicht-Genehmigung einer Veranstaltung durch die Behörden stellt auch keinen außergewöhnlichen Stornogrund dar.
Trotz meines Haftungsausschlusses in diesem Zusammenhang bin ich als Objektbesitzer (und damit als erste Anlaufstation für die Ämter) behördlich dazu angehalten die Genehmigung eines Events durch die MA36 zu prüfen (Bescheid mitnehmen! – die Genehmigung kann auch vor Ort durch das Magistrat kontrolliert werden) und die Einhaltung der Veranstaltungsgesetze zu überwachen. Damit muss ich zwangsläufig fallweise zu einer Spaßbremse werden (wenn z.B. um Mitternacht im Garten noch 100dB Techno ohne entsprechende Genehmigung dargeboten werden soll), aber ich bin immer noch die sanftere Spaßbremse als die Polizei ;-)
Für grössere, öffentliche Events und Veranstaltungen mit einem gewissen Exzess- oder Risikofaktir ist es ratsam eine Veranstaltungsversicherung abzuschliessen. Nicht alles was bei einem Fest passieren kann deckt auch eine private Haftpflichtversicherung ab!
Ausfüllhilfe für das Anmeldeformular
Pkt. 1.)
Adresse des Veranstaltungsortes: 1220 Wien, Erzherzog Karl Str. 13
Seminarhaus Metamorphosys / Brust Vermietungs KG.
Inhaber der Location: Norbert Brust
Die Anmeldung muß insbes. für Veranstaltungen IM FREIEN (Garten des Hauses) erfolgen. Wenn die Veranstaltung in den Innenräumen stattfinden soll so wird dies insbesd. in den beiden Seminarräumen "Garden Lounge" und "Kaminzimmer" stattfinden. Eine Lageskizze / Plan des Hauses ist hier zu finden (Unterseite Anfahrtsplan) - Detailpläne auf Anfrage.
Pkt. 5,)
Hier ist das 3. Kästchen anzikreuzen - Für die Veranstaltung liegt keine Eignungsprüfung vor.
Wenn für die geplante Veranstalung eine Eignungsprüfung vorgenommen werden muß so ist dies extra zu beanztragen, mit dem Vermieter vorher abzusprechen und alle dafür anfallenden Kosten sind ausnahmslos vom Mieter zu tragen.
Die KOSTEN (Stempelgebühren) für die Anmeldung eines privaten Events (ohne Ticketverkauf bzw. Eintrittsgebühren) sind mit ca. 23,- € recht moderat.
Wenn gleichzeitig um Sperrstundenverlängerung angesucht wird kommen nochmals ca. 20,- € dazu.
Weitere gesetzliche Bestimmungen für Events / Feiern
Neben der Anmeldepflicht für die erwähnten Veranstaltungen ist auch auf die Einhaltung eventuell anderer anwendbaren Gesetze und Verordnungen zu achten:
Hier möchte ich vor allem auf die feuerpolizeilichen Verordnungen im Zusammenhang mit offenem Feuer und Grillfeuer im Freien hinweisen. Insbesondere ist die nötige Sorgfalt beim Entzünden und Abbrennen von offenem Feuer (ist generell nur in dafür geeigneten Behältnissen = Grillern / Feuerschalen / Feuerkörben erlaubt) und beim Grillen walten zu lassen (Feuer nie unbeaufsichtigt lassen, Löschwasser beretistellen - es gibt im Haus und Garten des Metamorphosys genügend Wasser- / Schlauchanschlüsse, Eimer, Feuerlöscher, Löschsand, etc.!) und Funkenflug sowie Rauch- und Geruchsbelästigung zu vermeiden (keine feuchten Äste, Zweige, Kräuter, Laub, etc. verbrennen - nur trockenes Holz bzw. geeignete Grillkohle). Glut und Aschereste sind ordnungsgemäß zu entsorgen - erst nach vollständigem Erkalten der Asche und nicht ins Freie / Gebüsche, etc. leeren - FEUERGEFAHR!
Siehe dazu hier zum Thema Grillfeuer (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/grillfeuer.pdf)
Für Feuer in Feuerschalen (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/feuerkorb.pdf) und Brauchtumsfeuer (http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/pdf/brauchtumsfeuer.pdf) gelten wieder andere Regelungen. Himmelslaternen sind in Wien generell verboten.
Vom Veranstalter = Mieter ist vor allem auch auf die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen (Ruhezeiten, Lärmpegel) und der Jugendschutzgesetze (Alkoholverbot, Rauchverbote, Ausgehzeiten, etc.) zu achten.
Als Objektinhaber / Vermieter bin ich nicht nur berechtigt auf die Befolgung unserer Hausordnung / AGB's zu bestehen sondern sogar dazu verpflichtet die Einhaltung verschiedener Gesetze / Verordnungen zu kontrollieren und sicherzustellen (z.B. kein Alkohol an Jugendliche, keine Pyrotechnik ...) - notfalls auch durch Wegweisen von Gästen.
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz dazu:
Pflichten der Unternehmer und Veranstalter
§ 6. (1) Unternehmer und Veranstalter haben im Rahmen ihres Betriebes oder ihrer Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass die auf ihre Tätigkeiten anwendbaren Bestimmungen dieses Gesetzes oder nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen und Bescheide eingehalten werden. Sie haben zu diesem Zweck auf junge Menschen in zumutbarer Weise einzuwirken. Dies kann insbesondere durch Aufklärung, Feststellung des Alters, Verweigerung des Zutrittes oder des Alkoholausschankes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten oder von Grundstücken erfolgen.
(2) Unternehmer und Veranstalter haben auf die Beschränkungen, die für den Betrieb oder die Veranstaltung nach diesem Gesetz oder nach diesem Gesetz erlassenen Verordnungen und Bescheide gelten, deutlich sichtbar hinzuweisen.
ACHTUNG - für anmeldepflichtige Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz im Freien, mehr als 20 / 50 Gästen, Kinderevents und alle Veranstaltungen die die Locatiuon (und insbesd. auch den Rasen / Garten) übermässig beanspruchen werden Zuschläge auf unsere Mietpreise dazugerechnet. Bitte unbedingt bei der Buchung die Details der geplanten Veranstaltung (ev. Ablaufplan) angeben und die Kosten & Konditionen für solche Events erfragen!
VERANSTALTUNGSVERSICHERUNG
Bei grösseren Events und Festen bei denen es eventuell auch etwas wilder zugehen kann ist der Abschluss einer Veranstalter-Versicherung nicht nur anzuraten sondern in manchen Fällen sogar Pflicht.
Die Preise dafür sind recht moderat und decken - je nach Versicherungsart - alle Risiken ab die bei einer Veranstalung entstehen können.
Nicht nur Verletzungen von Gästen oder der Haftung des Veranstalters für Schäden am Veranstaltungsort (Location) sondern auch die Folgten möglicher strafrechtlicher Ereignisse können dabei versichert werden. Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen beim oder nach dem Fest gibt - und auch der Glasbruch am Veranstaltungsgebäude, dem Rahmenbruch eines Ausstellungsbildes oder auch der Beinbruch eines Gastes kein (finenzieller) Beinbruch für den Veranstalter wird.
Hier ist ein Online-Rechner für Veranstaltungsversicherungen zu finden.
https://www.careconsult.at/onlinekalkulator.html