A C H T U N G !
"Club of Bliss",
der ab Oktober 2010 startet werden separat eigene Statuten ausgearbeitet und als ergänzender Anhang zu den AGB's gelten.
Für eine harmonische Zusammenarbeit
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Die Brust Vermietungs KG. / N. Brust ist per gesetzl. Definition Kleinunternehmen / Privatzimmervermieter bzw. reiner Überlasser von Wohn- od. Gewerberaum zum Gebrauch und kein gewerblicher Beherbergungsbetrieb, keine Hausverwaltung, Immobilienmakler, o.ä. Demnach kommen mit der Anmietung bzw. Nutzung der Räume auch niemals reguläre Mietverträge in Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG) zustande sondern lediglich frei vereinbarte Nutzungsvereinbarungen. Das MRG ist auf keinen zwischen der Brust Vermietungs KG. / N. Brust und einem Nutzer "Mieter" geschlossenen Vertrag anwendbar.
Wir sind auch keine Eventplaner, Veranstalter u.ä., kein Gastronomiebetrieb, Hotellerie, ... und auch keine Werbeagentur, PR-Berater oder Ähnliches, also bieten wir auch keine solchen Dienste an.
Ebensowenig sind wir Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Vermögens- oder Unternehmensberater u.ä.
Wir sind NUR PRIVATVERMIETER und bieten AUSSCHLIESSLICH die VERMIETUNG von PRIVATRÄUMEN an, sonst nichts - bestenfalls geben wir unverbindliche Tipps und wir stellen uns nicht absichtlich deppert und unfreundlich nur um dem Marktamt zu gefallen und dem Gewerberecht Genüge zu tun - aber alles das wird nur persönlich besprochen.
Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen. Eltern haften.
Grössere Veranstaltungen sind behördlich anzumelden - siehe "Veranstaltung anmelden"
Den Anweisungen des Vermieters und/oder seiner Bediensteten ist jederzeit und sofort unbedingte Folge zu leisten.
*) Gilt für Besucher bei allen öffentlichen Veranstaltungen - bei privaten Events (Firmenfeier, Grillabend, etc.) liegt es natürlich im Ermessen des Mieter ob seine Gäste eigenes Essen mitbringen und ob (in Maßen) Alkohol konsumiert wird. Komasaufen ist allerdings generell nicht gestattet. Ebenso sind "Facebook-Events" nicht gestattet, auch dann nicht wenn der gesamte Bereich für eine Feier gemietet wurde. Die Mieter haben sich auch an die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen und die Ruhezeiten (Nachtruhe von 22 - 07h früh, sowie an Sonn- und Feiertagen) zu halten - Lärmschutz-Richtlinien siehe http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0310.pdf - Der Mieter (Rechnungsempfänger) gilt als Veranstalter im Sinne des Wr. Veranstaltungsgesetzes - siehe http://www.wien.gv.at/wirtschaft/gewerbe/technik/veranstaltungswesen/
Die COVID-19 Regeln (MNS-Masken, Abstand, Tischbelegng, Kinder,..) sind während der Corona-Krise - insbes. bei Feiern u.ä. - einzuhalten; der Mieter ist für deren Einhaltung auch durch seine Gäste alleine verantortlich! - Siehe dazu die weiteren Infos unten
Ab sofort (Juli 2019) wird auf die Brust Vermietungs KG. die Kleinunternehmerregelung angewendet und keine extra Mehrwertsteuer verrechnet.
Alle Preise und Bedingungen wurden / werden dementsprechend auf Brutto-Preise incl. aller Steuern & Abgaben umgerechnet & abgeändert.
Für den "Club of Bliss" werden eigene Statuten ausgearbeitet und als ergänzender Anhang zu den AGB's gelten.
Im gesamten Objekt und am gesamten Gelände herrscht generelles Rauchverbot und absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Alkoholisierten bzw. berauschten Personen u. Personen unter Drogeneinfluss ist der Zutritt zum Objekt nicht gestattet.
ACHTUNG - Anmeldepflichtige Veranstaltungen: Öffentliche bzw. größere Veranstaltungen die über den Rahmen eines üblichen Familienfests (d.s. Hochzeiten, Geburtstage, etc. für einen engen Kreis geladener Angehöriger – üblicherweise bis zu 20 Personen) hinausgehen, (laute) Events die in die Sonntags- und Nachtruhe fallen und alle Arten von Musik- und Tanzveranstaltungen im Freien müssen zwingend bei den zuständigen Behörden (Magistrat, Polizei, …) angemeldet werden. Vorschriften und Ausnahmen dazu siehe „Veranstaltung anmelden“
Die Brust Vermietungs KG. vermietet ihre Räume (soferne nichts anderes ausdrücklich schriftl. vereinbart wird) stets auf Basis eines Pauschalbetrages pro Stunde, Halbtag, Abend, Ganztag oder anderer Zeiteinheit (temporäre Nutzung, befristet) incl. aller Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Strom, etc. ohne daß damit ein Mietvertrag im Vollanwendungsbereich des MRG zustande kommt.
Da die Brust Vermietungs KG. einerseits keine Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG abschliesst und andererseits die Abgeltung für die Raumnutzung jeweils incl. aller Nebenspesen, insbesd. der Heizkosten, erfolgt, ist die Vorlage eines Energieausweises für einzelne angemietete Räume od. Hausteile nicht vorgesehen - und wäre auch sinnlos. Die Kennzahlen im Energieausweis dienen insbesd. zur Ermittlung des spezifischen Heizwärmebedarfs eines Hauses. Da die Energie- / bzw. Heizkosten in unseren pauschalen Nutzungsgebühren ("Warmmiete") jeweils bereits enthalten sind ist der Wärmebedarf des Hauses bzw. Hausteilen und einzelner Räume für den Nutzer des Raumes unerheblich. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß die Gesamtenergieeffizienz des Hauses "Metamorphosys" (Erzherzog Karl Str. 13) dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechen: d.i. Baujahre zwischen ca. 1920 (ehemaliges Hauptgebäude - d.i. nun Reception, Energy Room, Kaminzimmer) über ca. 1960 (Garden Lounge, Tea-Room, div. Nebenräume) bis ca.1980 (Saunabereich) bei einer weitgehend frei stehenden, nicht unterkellerten, gemischten Bauweise (Ziegel-Fachwerk, Holz-Fachwerk, Heraklith) mit z.T. grossen Fensterflächen (Garden Lounge, Tea-Room, Vorraum) und gemischter Dachform (Giebel- bzw. Satteldach über dem ehem. Hauptgebäude, alles andere Flachdächer) mit einem dem Grundriss entsprechendem hohen (= ungünstigem) A/V-Verhältnis. Die Warmwasserbereitung erfolgt über Elektrospeicher, die Heizung mittels Gasöfen, Gaskonvektoren und Elektroheizung. Die Daten der einzelnen Räume stehen auf den Unterseiten über die jeweiligen zur Vermietung gelangenden Räume dabei - siehe insbesd. Tea-Room, Relax-Station, Energy-Room, Kaminzimmer, Garden Lounge, Elfen-Lounge, ...) . Im Zweifelsfall ist davon auszugehen daß das Objekt einen relativ schlechten Energie-Effizienz Wert aufweist und die Mietpreise diesem Umstand Rechnung tragen.
Die Verwendung (für Werbung oder PR jedweder Art, z.B. auf Drucksorten, Websites, etc.) von Firmennamen, Logos, Fotos, Grafiken, Texten, etc., die durch den Vermieter selbst od. seine(n) Beauftragte(n) angefertigt wurden, durch die Mieter ist nicht gestattet, soferne es nicht ausdrücklich gestattet wird (u. ggf. die Werknutzungsrechte durch den Verwender erworben werden). Sämtliche Grafiken, Logos, Fotos, Firmennamen, Texte, etc. unterliegen Urheberrechten u. dürfen ohne Zustimmung der Copyrightinhaber nicht verwendet werden.
Das Verbot den (Firmen-)Namen des Vermieters und die Location / Ort (dazu zählen insbes. Metamorphosys, Place of Bliss, Brust Vermietungs KG., Brust, Erzherzog Karl Str. 13, etc.) ohne Zustimmung des Vermieters (insbes. für Werbe-, Promotions-, PR.- oder sonstige Ankündigungszwecke) zu nennen, gilt für sämtliche On- & Offline Werbemittel (Drucksorten, Inserate, Zeitschriften, Plakate, Poster, Flyer, usw.) ebenso wie für alle Sozialen Netzwerke (Facebook, Xing, Twitter, Netlog, Groops, etc.) oder Foren u.a. Kommunikationsformen. Vor der Nennung des Vermieters oder seiner Location ist immer das schriftliche Einverständnis des Vermieters dazu einzuholen.
Bei Veranstaltungen sind die Gäste jeweils auf die Hausordnung hinzuweisen und dafür zu sorgen daß kein Müll (dazu zählen auch Zigarettenkippen, Kronkorken, Konfetti, Ballonfetzen, etc.) in den Garten geworfen wird, sondern nur in die dafür vorgesehenen Mistkübeln und Behälter für Recyclingmaterial.
Generell ist darauf zu achten daß möglichst kein Glas in den Garten gebracht wird (Bruchgefahr - Scherben, Verletzung). Insbesondere bei Veranstaltungen mit Kindern, Partys und allen Events mit mehr als 20 Gästen ist die Verwendung von Glas und Porzellan im Garten untersagt (nur Pappbecher, Plastikgeschirr etc. verwenden, Dosen statt Glasflaschen,...)
Kinder sind darauf hinzuweisen, daß das Metamorphosys weder ein Spiel- noch ein Sportplatz ist - d.h. kein Ballspielen, Herumtollen, Klettern, Graben, Frisbee, Dart u.a. Wurfspiele und nur die gemähten Rasenflächer betreten werden dürfen!
Generell erfolgt das Betreten des gesamten Geländes und aller Objekte auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
Die Haftung für Garderobe, persönliche Dinge, Wertgegenstände oder Geräte der Objektnutzer u. deren Besucher u. Klienten od. Gegenstände anderer Dritter ist ausgeschlossen.
Forderungen der Brust Vermietungs KG. an Mieter/Nutzer können in keinem Fall mit - egal ob unstrittig oder strittig, auch berechtigten - Gegenforderungen (z.B. Warenlieferungen, Dienstleistungen, Vermittlungsprovisionen, etc.) an die KG., deren Inhaber oder Mitarbeiter gegenverrechnet werden.
Die Rezeption ist regulär an Wochentagen (Montag – Freitag ausgenommen Feiertage u. ggf. Fenstertagen) zwischen 9.30 und 17.00 Uhr besetzt.
Im Falle einer Reservierung bzw. Bestellung und Rückbestätigung des Vermieters (erfolgt durch die Rechnungslegung) hat die Zahlung sofort zu erfolgen, andernfalls ist der Vermieter nicht an die Reservierung gebunden und es steht ihm frei den gebuchten Raum anderwertig zu vermieten. Das enthebt den Besteller jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises bzw. allfälliger Stornogebühren.
Geben Sie und Ihre Wünsche bekannt und wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale und kostengünstigste Mietvariante.
Bei Fragen oder Problemen bezüglich der Rabattberechnung schicken Sie uns einfach Ihre Anfrage oder rufen Sie an - 0664 9402309
1-3. Gesamter Therapiebereich 50,-
Seminarraum I + II - Garden Lounge,
Kaminzimmer, Küche, Bad/WC
Einzelstunden können nach gesonderter Vereinbarung (gegen Aufpreis) gebucht werden.
Für die Seminarräume können die Blockpreise auch für Einzelbuchungen angewendet werden (soferne die Zeiten den Blöcken entsprechen, andernfalls werden auch hier nach Einzelstunden abgerechnet).
Die Endreinigungspauschale fällt zu Ende der Mietdauer eines jedes Raumes an. Wird derselbe Raum an einen Tag mehrmals (d.h. mit dazwischenliegenden Mietpausen - z.B. von 10 - 12h und 15 - 17h)) gebucht, wird die Endreinigung ebenfalls mehrmals verrechnet. Auch wenn mehrere unterschiedliche Räume zeitlich unmittelbar hintereinander gebucht werden (z.B. Raum I. von 10 - 12h und Raum II. von 12 - 16h) wird die Endreinigung für jeden Raum verrechnet. Gültig f. die Nutzung als Therapieraum / Seminarraum
Für die Reinigung / abwaschen und Müllentsorgung nach Feiern / Partys / Malworkshops, etc. (Events bei denen gekocht, gegessen, gegrillt, etc. wird und die Räume / Garten / Möbel / Geschirr, etc. stärker als üblich verschmutzt werden) werden die Kosten nach Aufwand berechnet.
Der Garten kann nur in Verbindung mit einem Seminarraum (Kaminzimmer und/oder Garden Lounge) gebucht werden.
Bei Buchung beider Seminarräume gemeinsam ist der Garten automatisch dabei, allerdings wird auch dabei keine Garantie für die Exclusivnutzung gegeben, solange der Garten nicht explizit zusätzlich gebucht wurde. / Personal)
Firmenschild (Aussen / Tor)
Zeltpagoden / Sonnen- bzw. Regenschutz (Miete, Auf- u. Abbaukosten)
Ebenfalls kostenpflichtig ist die Zwischenlagerung von Accessoires, Möbeln, Getränkekisten, etc. sowie die Einkühlung von Getränken vor Events (Soferne Kühlschränke dafür frei sind)
Zuschlag für Schnellschüsse:
Für kurzfristige Buchungen (d.s. Buchungen bei denen die Reservierung / Zahlung nicht mind. 72 Std. vor Mietbeginn erfolgt) kann ein "Last Minute Zuschlag" in Anrechnung gebracht werden. Dieser Zuschlag deckt die Zusatzkosten (kurzfristige Personalbereitstellung, Taxi, ...) ab und beträgt mind. 50,- € / Buchung.
Vom Zuschlag ausgenommen sind Dauermieter mit eigenem Schlüssel und Club of Bliss Mitglieder.
Generell fallen auch für die Ausstellung und Unterzeichnung verschiedener (offizieller und zusätzlicher) Dokumente (wie Mietverträge, Meldezettel, Wohnrechtsvereinbarungen, Bestätigungen f. einen Firmensitz, Vereinssitz oder Wohnsitz sowie für virtuelle Offices oder Domizile) zusätzliche, extra verrechnete Kosten in der Höhe von mind. 100,- € je Dokument bzw. Unterschrift (eigene Gebühr) an. Daneben fallen ggf. weitere Fremdkosten (z.B. für Beglaubigungen, Amtliche Bestätigungen, Vergebührungen, Anwalts- od. Notariatskosten, usw.) an die ebenfalls vom Mieter zu tragen wären. Diese Kosten betreffen vor allem Dauermieter von Praxis- oder Wohnräumen ebenso wie die Mieter virtueller Büro-, Praxis- od. Wohnräumen / Postadressen und für alle Vereinbarungen die der gesonderten Schriftform, offizielle Dokumente und/oder jedweder amtlichen / behördlichen Bestätigung bedürfen. Die eigenen Handlingkosten für Dokumente für Dauermieter können ab einer Mietdauer von mind. 1 Jahr erlassen werden.
Generell nicht betroffen von diesen Dokumentenhandling-Kosten sind nur einfache Rechnungen u. Kassa-Eingangsbestätigungen für Raummieten (z.B. eine einfache Rechnung für die fallweise / kurzzeitige Miete eines Therapieraumes, eines Seminarraumes, einer Partylocation für private Anlässe. etc.) soferne diese nicht einen besonderen, offiziellen Vertragscharakter haben müssen (z.B. für die Anmeldung von Veranstaltungen, Firmenadressen u.Ä.) und keiner weiteren Zweck als der Rechnungslegung / Zahlungsbestätigung (eigene Buchhaltung) dienen.
Ab mind. 10 Std. / Woche – 15% auf den regulären Stundenpreis
Die Termine eines 10er-Blocks müssen innerhalb eines Jahres (12 Monaten) verbraucht werden. Termine die nicht innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum aufgebraucht werden verfallen unwiderruflich.
Termine eines 10er-Blocks sind nicht übertragbar sondern können nur durch den/die KäuferIn selber verwendet werden.
Mieter und Vermieter erhalten beim Kauf eines 10er-Blocks ein Termin-Ticket - Kaufdatum und Käufer(-Name) wird am Ticket vermerkt, dort werden auch die einzelnen Termine eingetragen.
Stornobedingungen für die 10er-Blöcke:
Mit der Buchung eines Termins gilt der Termin als verbraucht. Von einem 10er-Block kann ein Termin (storno-)kostenfrei storniert bzw. umgebucht werden, soferne das Storno des Termins mind. 72 Std. vorher erfolgt. Alle anderen Stornos / Umbuchungen die zumindest 72 Std. vorher erfolgen gelten als ein halber Termin.
Alle anderen / abweichenden ( Storno-)Vereinbarungen müssen ggf. individuell geschlossen und am Ticket vermerkt werden.
Diese Option ist kein Vertragsbestandteil, soferne es nicht ausdrücklich zu einem solchen gemacht wurde. Über die Bedürftigkeit u. Notwendigkeit eines Gratis-Treatments entscheidet im Zweifelsfall ausschließlich der Vermieter.
Nützliche Infos für Veranstalter / Eventmanager sind hier:
Für Seminare u. Therapieräume:
bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn 25% des Preises.
Bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn 30% des Preises.
Bis spätestens 1 Woche vor Mietbeginn 50% des Preises
sowie für sämtliche Event-Buchungen (d.h. für alle Arten von Feiern) geänderte Stornobedingungen:
Bis spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn 25%
bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn 30%
bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn 40%
bis spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn 50%
bis spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn 75%
bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn 80%
bis spätestens 5 Tage vor Mietbeginn 90%
bei späterem bzw. ohne Storno ist der volle Mietpreis zu bezahlen
Den Stornokosten u. -bedingungen liegt immer der reguläre Preis, ohne Rabatte oder Bonis zugrunde.
Für Last Minute Schnäppchen und wenn - insbesd. für Feiern - irgendwelche Sonderkonditionen (Rabatte, Bonis, etc.) vereinbart wurden ist generell kein Storno möglich, soferne keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Werbung, Promotionpakete, Partypakete, sowie alle Leistungen von Drittanbietern (z.B. Catering, Entertainer, usw.) können nicht storniert werden - eine Rückzahlung für diese Leistungen bzw. von uns im Mieterauftrag getätigten Einkäufe / Bestellungen ist generell nicht möglich.
Bei begründetem (!) Storno wegen eines unvorhersehbaren (und nachweisbarem) Elementar-Ereignisses (d.i. schwerer Unfall, Krankenhausaufenthalt, Todesfall in der Familie / eines Geburtstagskindes, Naturkatastrophe, u.ä. - aber nicht weil das Wetter nicht schön ist oder sich's jemand halt anders überlegt hat) und einer gleichzeitigen Ersatztermin-Buchung können auf dem Kulanzweg Teile der Stornokosten für die Ersatzbuchung (Ersatztermin) angerechnet werden - das ist von Fall zu Fall individuell zu vereinbaren.
Im Zweifelsfall oder auch bei freiwilligen Kulanzlösungen kommen die hier für Feiern gültigen Stornokonditionen bei einer mind. 3-monatigen Kündigungsfrist zur Anwendung. In diesem Fall würden auch die ev. höheren Mietkosten (teurere Tagessaätze, etc.), zusätzlichen Handlingkosten, usw. nachverrechnet werden und ev. Kautionen dafür zuerst herangezogen werden.
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AVALONA Gemälde, Grafiken, Fotos, Bilder: Copyright by Avalona / Andrea Kellinger
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PLÄNE & LUFTBILDER Webservice der Stadt Wien (Flächenwidmungspläne: http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/html/start.asp?Cmd=Adresssuche Stadtpläne & Luftbilder http://www.wien.gv.at/stadtplan Datenquellen http://www.wien.gv.at/viennagis/datenquellen.html )
Verwendung / Veröffentlichung der Fotos, Grafiken, Bilder & Texte - auch auszugsweise - untersagt,
solange es nicht ausdrücklich schriftlich gestattet ist.
COVID 19 - CORONA VIRUS
Änderung der Kinderanteil-Regel - Maximal 3 Kinder, Maximal 10% Kinderanteil
Während / ab der Corona-Krise werden ab sofort alle Veranstaltungen mit mehr als max. 10% Kinderanteil und ganz allgemein mehr als drei Kindern ganz generell als aufpreispflichtiger "Kindergeburtstag" eingestuft, da die Kinder den nötigen Sicherheits-Abstand nicht einhalten und durch ihr ständiges Herumrennen als COVID19-Super-Spreader eingestuft werden müssen. Das bedroht unsere Location in ihrer Existenz. Ausserdem müssen Kinder stärker daran gehindert werden ständig ohne MNS-Masken schreiend durch die Gegend zu rennen und damit eventl. alle Anwesenden anzustecken. Diese möglichen Virenschleudern werden hier definitiv nicht geduldet!
Siehe dazu auch die allgemeine Info zum Thema Kindergeburtstag
Zur Lage der Location > Corona-Regelung ab Mai 2020
Auch wenn ich persönlich weit von einer allgemeinen Corona-Hysterie entfernt bin und die meisten Verordnungen für komplett überzogen halte respektiere ich die Ängste Einiger und achte daher auch die Bestimmungen zur Eindämmung dieser Grippewelle. - genauso wie ich das auch bei allen anderen ansteckenden Krankheiten ganz freiwillig machen würde.
Vor allem aber möchte ich alle möglichen Troubles vermeiden, denn ich habe genau so wenig Interesse an Polizeieinsätzen, Diskussionen mit Exekutivbeamten und langen Rechtsstreits wie Ihr & wohl auch alle Eure Klienten, Gäste,... Dementsprechend weise ich auf die mir bekannten "Vurschriften" hin - wie unsinnig sie im Einzelnen auch erscheinen oder tatsächlich sein mögen.
BITTE DIE TIEFERSTEHENDEN CORONA-INFOS BEACHTEN!
Der Mieter als Gastgeber / Veranstalter ist f.d. Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen verantwortlich. Er muß dafür Sorge tragen daß die nötigen Schutzmaßnahmen getroffen werden und seine Gäste/Kunden entsprechend ausgerüstet sind und instruiert werden!
Bitte für ausreichend Schutzmasken, Einweghandschuhe, Papier- Einweghandtücher, Einweg-Tischtücher, Desinfektionsmittel, Küchenrollen, Servietten, Hinweisschilder, etc. sorgen (vor allem bei Feiern wichtig!) - siehe dazu auch mein Corona-Paket
Kinder müssen ganz besonders beaufsichtigt werden und am ständigen schreienden Herumrennen ohne MNS Masken definitiv gehindert werden.
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Zur allgemeinen Verunsicherung was jetzt erlaubt oder nicht erlaubt ist versuche ich eine laienhafte Darstellung der Verordnungen - die verschiedenen Begrifflichkeiten nach meinem logischen Dafürhalten & für meine Bedürfnisse ausgelegt >
Meine Interpretation der Corona Regelung für's METAMORPHOSYS
-
Ich verstehe die aktuellen (28.4.) Regelungen so:
ERLAUBT IST *)
Seit 1. Mai
> sich frei überall hin zu begeben - egal wozu.
> Gewerbeausübung für alle
> Insbes. auch Beratungen, Massagen, Einzelarbeiten aller Art (Therapieraum Miete sollte dann überhaupt kein Problem sein)
> Seminare ? bis 10 Pax? (Kein Problem für Kleingruppen?)
> Interne (private / Familien / Firmen? ...) Treffen / Feiern in engem Familien- & Freundeskreis bis 10 Pers.
> Bestattungen / Begräbnisfeiern? bis 30 Pax.
Seit 2. Mai
> Reguläre Handelsgeschäfte öffnen - alles was Handelsgewerbe ist ...
Seit 4. Mai
> erste Schulklassen öffnen - kleine Kurse sind vergleichbar ?
Seit 15.5.
> Gastronomie öffnet (unter Auflagen = Abstand, 4 Pers. / Tisch, Sperrstunde 23h, ...*)
Damit sollten im Metamorphosys auch die üblichen Events wieder stattfinden können, soweit die Auflagen erfüllbar sind (Aufgabe des Veranstalters die Einhaltung zu überwachen?)
> Masken- & Abstandspflicht bei religiösen Handlungen fällt weg. (lt. Verordnung von 13.5.)
Ab 18.5.
> Schulungseinrichtungen - die meisten Klassen wie gehabt wieder im Normalbetrieb
Damit gibt es sicher keine Einschränkungen für Seminare mehr ?
ab 29.5.
> Hotels öffnen
> Veranstaltungen bis 100 TN erlaubt (lt. Update per 15.5.)
> Bäder & Freizeiteinrichtungen öffnen - d.h. da gibt's eigentlich keine Beschränkungen für übliche Belustigungen aller Art.
ab 4. bis Mitte Juni
> Teilweise Grenzöffnungen (Abhängig von der Destination - Update per 3.6.)
Ende Juni
> "Grössere" Veranstaltungen (was immer darunter zu verstehen ist)
Dann sollte alles was im Metamorphosys - Place of Bliss, Wien 22. auch sonst räumlich & so möglich ist wieder ganz regulär erlaubt sein.
1. Juli
> Veranstaltungen bis 250 TN erlaubt (lt. Update per 15.5.)
> Kinos öffnen (lt. Update per 15.5.)
1. August
> Veranstaltungen bis 500 TN erlaubt (lt. Update per 15.5.)
> Veranstaltungen über 500 - 1000 TN mit extra Sicherheitskonzept erlaubt (lt. Update per 15.5.)
?? - Reisefreiheit über die Grenzen
> Abhängig von anderen Staaten
Übersiedeln / Einziehen
> Für alles was vor dem 4.4. bereits vereinbart wurde (frühere Mietverträge) möglich - damit sind die früher bestellten Events eigentlich sowieso auch von Mietstopps ausgenommen
*) Immer entsprechend den allgem. jeweils geltenden Bestimmungen zu den Covid19-betreffenden Themen - z.B. MNS-Masken-Pflicht, Mindestabstand, etc. - Details dazu siehe >
https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona-tourismus/massnahmen_bundesregierung.html
Für die Veranstaltungen die mit Update vom 15.5.= ab Juni / Juli / Aug. erlaubt werden gilt unter Auflagen - z.B. daß für jeden Gast ein Sitzplatz vorh. sein muß
Aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung, bmlrt.gv.atAktuelle Maßnahmen der Bundesregierung, bmlrt.gv.at -
Update per 30.4. Bundesgesetzblatt dazu gilt ab 1.Mai > :
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_197/BGBLA_2020_II_197.html
"ÖFFENTLICH" & "VERANSTALTUNGEN" >
diese Begriffe werden (wohl mit Absicht?) immer missverständlich verwendet - für mich stellt sich das so dar:
> ÖFFENTLICHE PLÄTZE sind z.B. der Stadtpark, Donauinsel, etc.
Mein GARTEN ist KEIN öffentlicher Platz! - im Metamorphosys können demnach auch z.B. Yogakurse mit mehr als 10 TN stattfinden.
> ÖFFENTLICH zugänglich sind Events an denen Jeder ohne Beschränkung*) teilnehmen kann.
GESCHLOSSENE GESELLSCHAFTEN - Feiern zu denen man nur mit Einladung / nach Voranmeldung Zutritt hat sind KEINE ÖFFENTLICHE Veranstaltung!
*) Kostenpflichtige Events mit spontanem Ticketverkauf vor Ort (Abendkasse) wären m.E. eher als öffentlich zu werten, wenn ein (auch allgemein kostenpflichtiges) Event nur mir Voranmeldung - wie bei einem Seminar üblich - besucht werden kann ist das wohl nicht öffentlich. Und auch wenn die Familie & Freunde gemeinsam für die Feier zusammenlegen und jeder etwas (z.B. auch als Spende an den veranstaltenden Verein o.ä.) zu den Kosten beisteuert ist das - zumindest für mich - keine öffentliche, kostenpflichtige Veranstaltung im Sinne des Gesetzes?
> VERANSTALTUNG ist das was als solche (lt. dem jeweiligen Landesgesetz) angemeldet / genehmigt werden muß.
Eine Familienfeier, Hochzeit, Seminar, Ritual, etc. ist (zumindest lt. dem Wiener Veranstaltungsgesetz *) KEINE melde- / genehmigungspflichtige Veranstaltung.
*) RIS - Wiener Veranstaltungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung…
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000185
ACHTUNG ! - ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR!
Der Mieter / Veranstalter / Gastgeber hat sich über alle jeweils geltenden Bestimmungen für sein Event zu informieren!
Ich bin kein Jurist (!) und beschäftige mich auch nimmer jeden Tag mit diesem Thema bei dem sich sowieso keiner mehr auskennt. Das letzte Wort wird in vielen Fällen ggf. sowieso ein übergeordnetes Gericht (Verwaltungsgericht, OGH, VfGer., EU-Gericht,...? ) sprechen, da viele Verordnungen scheinbar mit geltendem Recht unvereinbar sind und dadurch zahlreiche Themen wie Verfassungsrechte, persönliche Rechte, Diskriminierung, Gleichstellung, Seuchengesetze, Betretungsverbote, Arbeitsrecht, Finanz,.. betroffen sind die alle noch keinesfalls ausjudiziert sind. Gesunder Menschenverstand reicht dazu leider nimmer aus.
Unwissenheit schützt allerdings vor Strafe nicht!
METAMORPHOSYS eigene AGBs - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - die decken das Meiste sowieso ab >
Der Location-Mieter ist immer auch der "Veranstalter" jedes Events / Verantwortliche im rechtl. Sinn und er sich um alle Bewilligungen und Einhaltung aller mit seiner Tätigkeit verbundenen Verordnungen zu kümmern hat - das steht sowieso in meinen allgemeinen AGB's - siehe https://www.seminarraum-wien.com/agbs.htm - ebenso daß sich alle Mieter an die jeweils geltenden Gesetze zu halten haben, der Mieter den Vermieter in jedem Fall schad- und klaglos zu halten hat, Infizierten generell der Zutritt verboten ist und so weiter ... das alles ist schon in meiner allgemeinen Hausordnung verankert.
CoViD-19 Schutzmassnahmen > Als Hilfe für die Mieter / Gastgeber (verantwortliche Veranstalter von Feiern) habe ich ein CORONA-PAKET mit den nötigsten Schutz-Accessoires zusammengestellt, das auch zusätzlich bestellt werden kann - damit der Gastgeber auch dann auf der sicheren Seite ist wenn seine Gäste ohne Mundschutz, etc. erscheinen > siehe https://www.seminarraum-wien.com/partyvorbereitung.htm#Corona-Pack
Für weitere Detailanfragen bitte um Kontaktaufnahme bzw. bitte sich auch selber mit den jeweils aktuellen Gesetzen & Verordnungen vertraut zu machen damit die Feier / Event / Seminar / in geordneten, legalen Bahnen über die Bühne gehen kann und es dabei für uns alle keine unliebsamen Überraschungen gibt.
lg. Norbert
+43 (0)664 9402309
www.metamorphosys.info
P.S.: Wenn irgendwas ned passt berufe ich mich auf das Herumgestammel des Innenministers -
"Ja es gilt was ich sage und wenn man es aus verschiedenen Richtungen betrachtet ... man kann das so oder so, .... und überhaupt ist das Eine genau so richtig wie das Andere , .... ach was - egal. ... "
https://www.puls24.at/video/innenminister-nehammer-in-erklaerungsnot/short
Jedenfalls schau ich mir solche Auftritte gar nimmer an, die sind nur schädlich für meine allgemeine Verfassung.
BITTE DIE CORONA-INFOS BEACHTEN!
Der Mieter als Gastgeber / Veranstalter ist f.d. Einhaltung der jeweils geltenden behördlichen Bestimmungen verantwortlich. Er muß dafür Sorge tragen daß die nötigen Schutzmaßnahmen getroffen werden und seine Gäste/Kunden entsprechend ausgerüstet sind und instruiert werden!
Bitte für ausreichend Schutzmasken, Einweghandschuhe, Papier- Einweghandtücher, Einweg-Tischtücher, Desinfektionsmittel, Küchenrollen, Servietten, Hinweisschilder, etc. sorgen (insbes. bei Feiern!) - siehe dazu auch mein Corona-Paket
Kinder müssen ganz besonders beaufsichtigt werden und am ständigen schreienden Herumrennen ohne MNS Masken definitiv gehindert werden.
lg. Norbert
+43 (0)664 9402309
www.metamorphosys.info
Mein persönliches Statement zu dem Corona-Dings >
Ich werd' mich sicher nicht mehr ewig weiter gängeln lassen.
Schon gar nicht wenn sich die Regierung selber nicht an irgendwelche Regeln hält und nicht einmal der Innenminister in einem klaren Satz sagen kann was Sache ist - damit können mich diese Kasperln schön langsam sowieso .... .
1.) bin ich weder ein Gastronomiebetrieb, Hotel noch ein Veranstalter im Sinn der Gewerbeordnungen, sondern lediglich privater Vermieter. Für die Einhaltung irgend welcher Bestimmungen ist dann der Mieter / Gastgeber / Veranstalter zuständig. Ich bin da auch kein Hilfssheriff der kontrolliert wer mit wem in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder sonst irgend etwas...
2.) Kontrolle von Masken, Abstandhalten, Desinfektion, etc.ist Sache des Mieters - ich werde auch das nicht ständig kontrollieren (können / wollen / dürfen)
3.) Hier ist es sowieso immer eine geschlossene Gesellschaft mit geladenen Gästen only (Familienfeier, Hochzeit, Verein, Seminar,... ) Alles keine "öffentliche Veranstaltung" im Sinne des Wr. Veranstaltungsgesetz. Wenn die Gäste hier sind wird abgesperrt und Basta. Da kommt keiner mehr rein der keine Einladung hat - und weder Polizei noch sonst ein Beamter hätte eine Einladung. Die können dann ggf. anrufen und um Einlass bitten...
4.) "Öffentlicher Platz" ist der Prater, Donauinsel, Rathausplatz, .... aber nicht mein Garten. Das ist nicht öffentlich sondern privat!
5.) Wenn in der Gastro an einem Tisch 4 Pax erlaubt sind muß das in jedem Fall ab sofort auch für mich gelten und damit kann ich bzw. der Mieter ggf. auch 10 oder mehr Tische aufstellen, die jeweils 1 m auseinander stehen und an dem ja jeweils 4 Pers. sitzen dürfen. Wie groß die Tische sind steht ja auch nirgendwo geschrieben (oder irre ich mich da?) - damit können theoretisch auch 20-30 kleine Beistelltische im Garten verteilt stehen an denen dann jew. 4 Pers. sitzen dürfen. Wenn das jemand kontrollieren will sitzen halt alle zu viert an einem zugewiesenen Tischerl.... Meinetwegen dürfen die Mieter ja auch noch zusätzlich Paravents zwischen die Leut' stellen.
Bei einer gesamten Grundstücksgröße von ca. 800 m2 dürfen selbst wenn jeder 20m2 haben sollte 40 Pax erlaubt sein. Der Garten hat rd. die halbe Grundfläche, wenn dort alle mit 1-Meter Abstand herumstehen reicht der Platz rein rechnerisch für 100 Pax - in der Praxis wohl immer noch für 50 ... muß man dann halt Platzerln einzeichnen wo wer stehen darf ;-)
Zur Planung siehe meine Gartenpläne > https://www.seminarraum-wien.com/anfahrtsplan.htm
6.) Kurse sind "Bildung / Erziehung / Schulung" - das fällt sowieso nicht unter das Veranstaltungsgesetz - steht dort ausdrücklich drinnen! Ein Koch/Grillkurs ist für mich auch eine Schulung, ebenso wie für firmeninterne Ausbildungen, Kurse in Kartenlegen oder Schamanismus. ...
7.) Ich gehe bei vielen Anfragen davon aus daß es sich um religiöse Handlungen handelt.
Die ganzen Ramadanfeiern sind z.B. jetzt - ab 15.5. - sowieso schon kein Problem mehr weil das zur Religionsausübung gehört -
siehe > https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_207/BGBLA_2020_II_207.html
26. In § 11 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Die Pflicht zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und die Pflicht der Einhaltung eines Abstands gelten nicht, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen von anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften erfordert.“
.................
Nachdem ich mich weder von irgend welchen Einschränkungen weiter betroffen fühle noch die Regierung mein Haus für die nächsten Monate gemietet hat werde ich darüber wieder nach meinem persönlichen Gutdünken verfügen.
Solange ich davon ausgehen kann daß der Mieter dann seinerseits die Regeln, die für sein Event anwendbar ist einhält sollte das auch rechtlich kein Problem für mich sein. Ich setze dabei auf die Eigenverantwortung meiner Mieter und deren Gäste.
Solange Kurz & seine Spießgesellen den Platz nicht ihrerseits mieten und zahlen ist das Metamorphosys also verfügbar ...
lg. Norbert
+43 (0)664 9402309
www.metamorphosys.info
Wichtige Infos bezüglich Kinder-Events !
Ich mache noch explizit darauf aufmerksam daß die Location nicht kindersicher ist und alle Kinder daher ständig beaufsichtigt werden müssen!
Die Erwachsenen (bzw. ggf. eine extra Kinderbetreuung) müssen bei Events mit Kindern - z.B. Kindergeburtstagen u.ä. - auf die Kinder durchgehend aufpassen, damit nichts passiert, sie sich nicht verletzen und sie nichts ruinieren.
Unbeaufsichtigten Kindern ist der Zutritt aus rechtlichen Gründen verboten.
Wir übernehmen keinerlei Haftung! Haftbar ist immer der Veranstalter = Mieter.
Wenn Kinder mehr als 8 – 12 Stunden wach und irgendwo unterwegs sind muß man sonst davon ausgehen daß die irgendwann zerstörerisch werden – einigen schon bald fad wird und dann lautstark um Aufmerksamkeit heischen – häufig passiert das durch das Herumschmeissen von Steinen im Biotop, malträtieren vom Gras, Bäumen, Einrichtungsgegenständen, etc. schreien & trommeln.(was bei spätnächtlichen Exzessen zu Problemen mit Lärmschutzverordnungen führen kann) wie meine – teils leidvolle – Erfahrung mit sowas wie Kindergeburtstagen zeigt ;-) ....
Bevor alle quengelig werden müssen sich die Erwachsenen (sonst ggf. ein zu engagierender Babysitter!) um deren zerstörungsfreie Unterhaltung kümmern bevor sie beginnen Pflanzen auszureissen, Blumen zertrampeln und Wände zu beschmieren – Es gibt zur Beschäftigung von Kids einen DVD-Player / TV und ein paar (Brett-/Karten-)Spiele, aber es ist sinnvoll genügend eigene Filme, Spiele, etc. mitzunehmen damit die Kinder sich gesittet beschäftigen können ohne daß Verletzungs- & Zerstörungsgefahr besteht. Veranstalter haften für die Schäden! und in weiterer Folge die Eltern immer für ihre Kinder.
Die Location ist weder ein Kinderspielplatz noch ein Sportplatz sondern muß pfleglich behandelt werden!
Während der CORONA-KRISE werden die Kinderanteile deutlich (von bisher 20%) abgesenkt und sämtliche Veranstaltungen ab 10% Kinderanteil bzw. generell jedes Event ab 3 Kindern wird als aufpreispflichtiger Kindergeburtstag gewertet.
Als Kindergeburtstag gilt wenn mehr als dzt. 10% (oder mehr als 3 Kinder)! der Gäste Kinder unter 14 J. sind - vor allem wenn diese nicht ständig professionell beaufsichtigt, betreut & beschäftigt werden.
In diesem Fall wird pro Kind 10,- € (zusätzlich) verrechnet, da dann ständig noch jemand zusätzlich aufpassen muss damit nichts passiert. Extra vereinbart werden muß auch ein eventuelles Aufstellen (sowie Befüllen und Entleeren) von Hüpfburgen, Planschbecken, Pools, etc. wodurch der Rasen extra strapaziert wird; Ballspielen, Bogeschiessen, Wurfspiele wie Dart, Frisbee u.ä. Aktivitäten mit der Gefahr von Verletzungen und Beschädigungen sind auf dem Gelände (insbesd. bei Kinderveranstaltungen) nicht gestattet.
Bei Kindergeburtstagen, Teenie-Parties u.ä. Events mit Exzess-Gefahr behalte ich mir vor eine Kaution für eventl. Schäden und / oder eine entsprechende Versicherung des Veranstalters (Haftpflichtversicherung / Event-Versicherung) zu verlangen.
Kinder sind alle von 0-14 J., ab 14-19 J. sind Teenies, alle Älteren sind Erwachsene.
Warum die Anwesenheit von Kindern (und Teenie-Events) teurer ist als Erwachsenen-Events ist einfach erklärt:
Alles was über Mitternacht hinaus dauert ist erfahrungsgemäß schon etwas mühsam (je später der Abend desto alkoholisierter & lauter die Gäste...und schlimmstenfalls drohen damit auch noch Polizeieinsätze), auch sind Veranstaltungen mit (vielen) Kindern oder Teenagern - vom Kindergeburtstag bis zum Komasaufen - nicht nur für meine Nerven sondern auch für die Location meist so ruinös dass sie auch entsprechend bezahlt werden müssen.
Nachdem Kinder erfahrungsgemäß jede Menge Stress machen und ja nicht wie Erwachsene ruhig irgendwo an einem Platz sitzen sondern durch das ganze Haus und den Garten wuseln muss dafür die ganze Location zusätzlich kindersicher gemacht und alles Mögliche extra verräumt und gesichert werden. Nach einem nur halbtägigen Event mit einem halben Dutzend G'schroppen (noch dazu wenn es sich um antiautoritär erzogene Gören handelt, denen man dann auch nicht einmal einen ordentlichen Rüffel erteilen darf wenn's anfangen Pflanzen auszureißen und Steine durch die Gegend zu schmeißen) sieht die Location immer ärger aus als nach einer 20-stündigen Firmenfeier mit hundert Erwachsenen und der durch irgendwelche Tretroller, Planschbecken, etc. malträtierte Rasen ist für 14 Tage derart unansehnlich dass es schwerer ist die Location danach wieder zahlungskräftigen Firmenkunden - die bereit wären auch einen mittleren vierstelligen Betrag in ihre Feier zu investieren, dafür aber auch nicht unbedingt eine Wüste haben wollen - so zu präsentieren dass es ihren Erwartungen entspricht. Erst ab Mitte August ist es dann meist eh schon egal, weil danach die Wiese sowieso bereits - nach den Dutzenden Partys - hoffnungslos zusammengetreten wurde und nur noch mit Rollrasen zu retten wäre (was allerdings auch wieder teuer wird). Meist will ja dann will auch niemand die Schäden die ihre Kinder angerichtet haben bezahlen, was wieder in Streitereien endet. Das möchte ich mir weitgehend ersparten und verlange daher gleich im Vorfeld entsprechende Kinder-Aufpreise.
Das selbe gilt auch für (nicht oder nur ungenügend beaufsichtigte) Teenie-Partys, die leicht regelmäßig in Alkohol- & Lärm-Exzessen ausarten können und somit nicht nur dem Gastgeber / Mietern (als Verantwortliche Veranstalter) Probleme mit der Polizei bescheren sondern auch mir als Grundstücksbesitzer Probleme mit Behörden und Nachbarn bereitet.
Die neue Unart > Konfetti (egal ob aus "Konfettikanonen", Balloons, Pinatas oder sonst etwas!) sind auch bei Geburtstagen im Garten nicht erlaubt, insbesondere ist das Streuen von Folien-Konfetti (die verrotten nicht sondern bleiben auf ewig herumliegen! - in Zeiten von FfF und wo weniger Plastik im Meer gefordert wird ist das eine Todsünde!) im Garten strengstens verboten - Zuwiderhandeln wird mit einer Strafe von 500,- € zzgl. der kompletten Kosten für die Entfernung jedes einzelnen Futzerls geahndet!
Zum Thema Hunde zu Feiern, Seminaren, etc. mitnehmen: So gerne ich persönlich Hunde auch habe - und nachdem ich die meiste Zeit meines Lebens auch selber welche hatte kenn' ich sie auch (und weiß daß ein Hund schon einmal ein paar Stunden alleine zurechtkommt)... Beim Hundeverbot gibt's (ausser angeleinter Blindenführhund bzw. Therapietiere) keine Ausnahmen. Das bin ich nicht nur unserer Fauna & Flora des Feengarten schuldig, sondern auch allen anderen Mietern die hier bewusst die hundefreie Zone schätzen. Hunde markieren nun einmal ihr Revier und das ist nicht nur schädlich für die Pflanzen sondern auch äusserst unhygienisch für die nächste Gruppe, die am Rasen einen Yogakurs abhält oder sich seinen Salbei, Pfefferminze und Brennnesseltee aus dem Garten holt ... Ganz abgesehen davon daß der Jagd- & Spieltrieb eines Hundes unweigerlich dazu führt, daß in den Hecken gerne nach Igeln und Wühlmäusen gegraben, im Biotop gebadet und Vogeljunge gejagt werden ... Leider - für Feiern / Veranstaltungen mit Hunden ist die Location daher nicht geeignet. Wenn Hunde (nur in Ausnahmen / zu einem kurzen Besuch*) unbedingt mitgebracht werden werden müssen, ... ... müssen kleine Rassen im Körbchen bleiben, grössere Hunde angeleint in einer kleinen abgegrenzten Zone im Vorgarten bzw. in einer Garage / Durchfahrt. Zum Gassigehen ist die Strasse da, keinesfalls der Garten. Frei laufenden Hunde sind nirgendwo am Gelände erlaubt und ins Haus dürfen überhaupt keine Hunde! Ich weiß natürlich auch, dass mich dieses Prinzip um viele Events bringt aber ich darf mich nicht nur durch die Preisgestaltung sondern muss mich vor allem durch die Gestaltung des Environments von einer Grillstelle auf der Donauinsel deutlich abheben. Und auch bei der Interessensabwägung zwischen Mieteinnahmen und Umweltschäden siegt dann letztlich doch ein intakter Garten, Igel und Amseljungen ... So leid mir das für alle Hunde & ihre Herr-&Frauerln auch tut .. *) Unter einem kurzen Besuch verstehe ich eine Besichtigung / Besprechung unter einer halben Stunde oder wenn jemand ein paar Minuten wartet um einen Seminarteilnhmer abzuholen. Unter "unbedingt nötig" fallen nebst Blinden- u. Therapiehunde höchstens noch Welpen und sehr alte, kranke Tiere die noch nicht stubenrein sind oder schon zu alt um es noch länger als zwei Stunden ohne rauszugehen aushalten. Ein erwachsener, gesunder Hund hält es sonst leicht auch einmal 6 - 8 Std. alleine aus.... (auch wenn manche Hundebesitzer denken die Welt würde untergehen, wenn sie ihren Liebling auch nur eine Stunde alleine lassen)
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